Kulturdenkmal Tie

Vorschaubild Kulturdenkmal Tie

 

Der Tie in Bühren zählt zu den wenigen noch gut erhaltenen Tie-Plätzen der Region.

Die sogenannten „Tiedörfer“ hatten eine besondere Rechtsstellung, die „Niedere Gerichtsbarkeit“. Ein Tie war sichtbarer Ausdruck dieser Sonderstellung.

 

Die Herleitung des Wortes Tie besagt soviel wie „ansagen, verkündigen“ und dies entspricht auch der Funktion eines Tie bis ins 19.Jahrhundert hinein. Die gegenüber ihrer Umgebung leicht erhöhten Tieplätze sind meistens mit massiv gestalteten Umfassungsmauern aus dem ortsüblichen Gestein begrenzt und wurden räumlich gegliedert durch Steintische sowie einen Baumbestand aus Linden.

 

Die im Mittelalter entstandenen Tieplätze sind Versammlungsorte der Bauerngemeinde. Hier wurde unter Leitung des gewählten Bauermeisters über die öffentlichen Angelegenheiten des Dorfes beraten, die Anordnungen der Obrigkeit entgegengenommen und verlesen. Der Bauermeister war Vorsitzender der Realgemeinde, das heißt der Versammlung aller Hofstellenbesitzer des Ortes.

 

Die politischen Gemeinden und das Amt des Bürgermeisters bildeten sich erst im 19.jahrhundert heraus.

Auf dem Tie wurden die Bauerngerichte als unterste Instanz der mittelalterlichen Rechtssprechung abgehalten. Es wurden Strafen verhängt, die der niederen Gerichtsbarkeit

angehörten, z. B. für Vergehen in Wald, Feld und Flur, Diebstahl und Betrug. Als Strafen gab es neben Geldstrafen z.B. das  „Am-Pranger-stehen“.

 

Die Verpachtungen der Gemeindeländereien und Verpflichtungen der Hirten durch Handschlag fanden hier statt und es war auch der Ort, wo die Dorffeste gefeiert wurden.

Der Tie in Bühren war 1350 nachweislich als Dorfplatz vorhanden, wurde aber vermutlich schon früher errichtet.

 

Steintisch

Vom Steintisch auf dem Tie aus leitete der Bauermeister bis ins späte 19. Jahrhundert die Zusammenkünfte der Gemeinde.

 

1948 fand auf dem Bührener Tie die letzte Versammlung der politischen Gemeinde statt..

1960 wurden bei Grabungen auf dem Bührener Tieplatz die Gußgruben für die beiden Bührener Kirchenglocken entdeckt.

 

Wegen der schlechten Wege- und Transportverhältnisse im Mittelalter war es üblich, den Bronzeguß direkt im Kirchort

möglichst in der Nähe der Kirche durchzuführen, der Tieplatz war hierfür gut geeignet.

 

Um 1350 wurde die größere der Bührener Kirchenglocken und 1473 die kleinere Glocke gegossen.

Die große Glocke trägt die Inschrift:

„O REX GLORIE CHRISTIE VENI CUM PACE.


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